Aufgaben, Ziele, Merkmale und Grenzen einer sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH)
Eine sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine Maßnahme, die Familien in problematischen Situationen unterstützend zur Seite stehen soll. Eine SPFH ist ein Angebot des Jugendamtes und stellt eine aufsuchende und familienbezogene Hilfe dar. In der Regel basiert sie auf Freiwilligkeit, kann jedoch in bestimmten Situationen auch vom Jugendamt zwingend vorgeschrieben werden.
Betreut werden durch eine SPFH vor allem Familien mit einem schwachen Einkommensniveau, niedrigen Bildungsabschlüssen und einer hohen Verschuldung.
Grundsätzlich steht eine SPFH aber Familien aus sämtlichen Bevölkerungsschichten offen.
Aufgabe der SPFH ist, Familien zu betreuen und diese bei ihren alltäglichen Problemen zu unterstützen. Ziel ist es, die Familien zu stärken und insbesondere das Wohl der Kinder zu sichern. Wenn bei einer Familie die Fremdunterbringung eines Kindes in einem Heim im Raum steht, sollte diese Maßnahme nach Möglichkeit vermieden werden.
Aus diesem Grund ist die Reintegration der Kinder innerhalb der Familie eine wichtige Aufgabe der SPFH.
Da jede Familie und jedes Lebensumfeld verschieden ist, erarbeitet die SPFH – nach Möglichkeit gemeinsam – mit der jeweiligen Familie individuelle Ziele, die erreicht werden sollen.
Zentrale Aufgabe ist es, Ressourcen zu erkennen und zu nutzen. Die SPFH stellt eine Hilfe zur Selbsthilfe dar. Aus diesem Grund legt die SPFH großen Wert auf ressourcenorientiertes Handeln. Hierbei geht es darum, an den individuellen Stärken der Familien anzuknüpfen und zu prüfen, wie diese Ressourcen von der Familie genutzt werden.
Die SPFH richtet sich an die ganze Familie. Die Maßnahme hat aufsuchenden Charakter und findet vor allem in der Wohnung der Familie statt. Die SPFH erstreckt sich nicht nur auf erzieherische Themen, sondern auf sämtliche Aspekte der Familie, beispielsweise auf die Beziehungen der Familienmitglieder untereinander, auf die Tages- und Wochenstrukturen, auf die Finanzen und die Wohnsituation.
Rechtliche Grundlage der SPFH
Die gesetzlichen Grundlagen für eine SPFH sind im SGB VIII im Abschnitt „Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige“ geregelt. Bei der SPFH handelt es sich um ein Regelangebot der Jugendhilfe. Die SPFH ist in Paragraph 31 des SGB VIII geregelt. Hier lautet es „Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familie in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“
Wer kann eine SPFH in Anspruch nehmen?
Die sozialpädagogische Familienhilfe bildet eine Hilfe zur Erziehung. Als Kostenträger kommt daher nur das Jugendamt infrage. Anträge auf Familienhilfe müssen an das Jugendamt gerichtet werden. Der Antrag kann entweder direkt beim Jugendamt oder über einen freien Träger der Jugendhilfe gestellt werden. In Anspruch nehmen können eine SPFH sowohl Familien als auch Alleinerziehende mit Kindern bzw. Jugendlichen. Das Angebot der SPFH beantragen dürfen auch Minderjährige mit Kindern sowie Jugendliche und junge Erwachsene, bei denen ein Bedarf an Unterstützung und Betreuung gegeben ist. Das Jugendamt prüft, ob Unterstützungsbedarf vorhanden ist.
Eine SPFH ist weder eine Haushaltshilfe noch eine „Putzfrau“. Eine SPFH hat die Aufgabe, die Eltern dabei zu unterstützen, einen geregelten Tagesablauf umzusetzen. Hierzu zählt es, die Führung des Haushalts zu organisieren. Umgesetzt wird die Haushaltsführung dann aber von den Eltern und nicht von der Fachkraft. Ziel der Maßnahme ist es, den Tagesablauf innerhalb der Familie so zu strukturieren, dass alle Pflichten und notwendigen Erledigungen durch die Familie umgesetzt werden, sodass kein Mitglied der Familie „auf der Strecke bleibt“.
In den meisten Fällen ist die Freiwilligkeit der Maßnahme ein wesentliches Merkmal der SPFH. Wenn die Maßnahme vom Jugendamt angeordnet wird, kann in entsprechenden Fällen die SPFH wie eine aufgezwängte Hilfe wirken. Um eine optimale Hilfe durchführen zu können, ist die SPFH dennoch auf die Freiwilligkeit und entsprechende Motivation der Familienmitglieder angewiesen.
Aufgabe der SPFH ist es, ein geeignetes Verhältnis zwischen Nähe und Distanz und Hilfe und Kontrolle zu finden – vor allem vor dem Hintergrund, dass die SPFH Einblicke in die privatesten Dinge der Familie erhält, z. B. über die finanzielle Situation der Familie. Die SPFH behält bei der Ausübung Ihrer Funktion eine professionelle Ebene bei, um gegenüber der Familie möglichst wertfrei zu verhalten.
Phasen und Ende der SPFH